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BVerwG, 07.06.1972 - IV B 95.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1972 - VII A 308/70
- BVerwG, 07.06.1972 - IV B 95.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - IV B 95.72
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).